Lobbyisten schätzen einen guten und direkten Draht zu Bundestagsabgeordneten. Sie sind die politischen Entscheider bei Abstimmungen über Gesetze und können die Beratungen innerhalb der Fraktionen beeinflussen. Oft gibt es Gespräche in kleineren Runden. Dort lassen sich eben politische Belange viel besser und intensiver besprechen als auf größeren Veranstaltungen. Doch immer weniger Abgeordnete umgeben sich mit Interessensvertretern der Wirtschaft oder von anderen Verbänden, da sie die negative Berichterstattung scheuen.
Dennoch ist die Meinung von Lobbyverbänden oder direkt aus der Wirtschaft unerlässlich für die politische Arbeit. Denn die Fülle der Gesetze, die ein Abgeordneter mitunter in einer Sitzungswoche mitzuentscheiden hat, ist kaum noch für eine einzelne Person zu überblicken – geschweige denn überhaupt zu verstehen. Daher kann keine grundsätzliche Kritik an einer Interessensvertretung geäußert werden.
Durch die teilweise negative Berichterstattung über den direkten Einfluss von Lobbyisten auf Abgeordnete des Deutschen Bundestags setzen Interessensvertreter bei ihrer Arbeit vermehrt auf den Kontakt mit Büroleitern oder Mitarbeitern von Abgeordneten. Diese stehen nicht im Fokus der Medien und haben einen direkten Zugang zu dem jeweiligen Abgeordneten. Es sind mit die engsten Vertrauten eines jeden Abgeordneten.
Eine Studie von copes (center of political economy and society berlin) (http://www.copes-berlin.de/wp-content/uploads/2014/11/Fact-Sheet-MdB-B%C3%BCroleiter-Studie-copes.pdf) hat jüngst in einer Umfrage bei 177 aktiven Büroleitern von Bundestagsabgeordneten deren hohen Einfluss auf den jeweiligen Abgeordneten festgestellt. So ist es nicht verwunderlich, dass Lobbyvertreter sich zunehmend an die Mitarbeiter bzw. die Büroleiter von wichtigen Abgeordneten hängen.
In meiner Zeit als Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestags war ich überrascht, wie viele Einladungen zu Veranstaltungen nur an einem Tag in einem Abgeordnetenbüro auflaufen oder wie häufig man auch als Mitarbeiter eine direkte Anfrage eines Vertreters irgendeines Verbandes bekommen hat. Auch auf Veranstaltungen wurde man von Interessenvertretern in Gespräche verwickelt und man diskutierte über Gesetzesvorlagen oder politische Belange.
Noch immer ist es den Abgeordneten grundsätzlich erlaubt, bestimmte Geschenke von Institutionen, Firmen oder Lobbyisten anzunehmen. Dies liegt bis zu einem gewissen Punkt im Ermessen des jeweiligen Abgeordneten. Als Straftat wird dagegen jedoch ein Betrug bzw. eine direkte Einflussnahme, also beispielsweise die Zahlung eines Geldbetrags und die damit verbundene Gegenleistung des MdBs auf ein Gesetz oder ähnliches. Grundsätzliche Regelungen bei Mitarbeitern von Abgeordneten gibt es auch nicht.
Vor einigen Jahren haben sich einige Abgeordnete zusammengetan und haben einen Verhaltenskodex für Abgeordnete herausgegeben und unterzeichnet. Darin verständigen sich die Abgeordneten darauf, Geschenke oder Essenseinladungen nur bis zu einem Wert von 100 Euro anzunehmen. Gleiches gilt auch für die jeweiligen Mitarbeiter (Der Kodex kann hier eingesehen werden). Eine offizielle Regelung des Bundestages besteht dagegen nicht. Bislang haben 43 Abgeordnete (Stand Januar 2015) den Kodex unterzeichnet. Insgesamt hat der Deutsche Bundestag aktuell 631 Abgeordnete.
Foto: Flickr.de (Neuroventilator) Lizenz: CC BY-SA 2.0
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